Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der Brandschutz vorrangig dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. Die diesbezüglich einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen zu verstehen. Für uns ist Brandschutz etwas existenzielles, denn für uns steht Ihre Sicherheit an erster Stelle!
Unter Brandschutz sind alle Maßnahmen zusammengefasst, die einer Ausbreitung und Entstehung eines Brandes entgegenwirken und vorbeugen. Zudem können sie die Löscharbeiten und die Rettung von Menschen ermöglichen. Die Richtlinien des vorschriftsmäßigen Brandschutzes sind in der DIN EN 13501 und DIN 4102 in Deutschland geregelt. 
 
Die einzelnen Bauteile eines Gebäudes sind in unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen unterteilt:
  • F30 (feuerhemmend)
  • F60 (hochfeuerhemmend)
  • F90 (feuerbeständig)
  • F120 (hochfeuerbeständig)
  • F180 (höchstfeuerbeständig)
Wir unterstützen Sie dabei, herauszufinden welche Anforderungen für Sie gelten und wichtig sind!